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Juli 21st, 2009

Die Bürokratie mit den Behörden - Teil 5

Nach etwa zwei Jahren habe ich endlich die schriftliche Bestätigung von dem Generalkonsulat in Frankfurt am Main (FFM) erhalten, dass man meinen Antrag auf Entlassung aus der thailändischen Staatsbürgerschaft erhalten hat. Zum Glück hatte ich damals meine Unterlagen per Einschreiben versendet und konnte den Rückschein als Beweis für die Münchener Staatverwaltung vorübergehend verwenden.

Was mich jedoch sehr stutzig macht, ist die Tatsache, dass man mir noch nicht sagen kann, wie lange das Verfahren noch dauert und ob meine Unterlagen überhaupt vollständig seien, da die Prüfung bis zwei oder mehrere Jahren dauern kann. Na ja für die Bestätigung des Erhalts meines Antrags hat es ja schon zwei Jahre gedauert. Ich möchte nicht wissen bzw. nicht darüber nachdenken, wie lange es noch dauern wird, bis ich endlich meine thailändische Staatbürgerschaft abgeben kann.

Auf jedem Fall werde ich erst dieses offizielle Dokument bei der Staatverwaltung in München einreichen, damit meine Pflicht erst mal erfüllen kann. Es wird tatsächlich eine “never ending story”. Gut, dass ich nicht die einzige Thailänderin bin, die das ganze “Verfahren” durchleben musste.

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  • 5 Responses to “Die Bürokratie mit den Behörden - Teil 5”

    1. Frank Says:

      Hallo,
      wirklich eine ziemlich lange Zeit…
      Warum willst Du denn die Thailändische Staatsbürgerschaft abgeben? Welche Vorteile hat das?
      Schöne Grüße,
      Frank

    2. Parnwad Says:

      Als deutscher Staatsbürger muss man in den meisten Fällen kein zusätzliches Visum beantragen . Für den Beruf ist dies natürlich auch ein Vorteil, da man uneingeschränkt reisen kann.

    3. Lungkau Says:

      Die Thailändische Staatsbürgerschaft abzugeben ist kaum durchführbar. Laut deutschem Gesetz sollte der Thailänder seine bisherige Staatsbürgerschaft in maximal 3 Jahren abgelegt haben. Das geht aber zum Glück nicht. Auch die Ausbürgerungskosten sind definitiv zu hoch und von daher nicht zumutbar. Die meisten Thais in Deutschland haben eine geduldete Doppelstaatsbürgerschaft

    4. Lungkau Says:

      Sehr geehrte Damen und Herrn,

      Ich möchte Sie hiermit bitten, dass ich die doppelte Staatsbürgerschaft die ich vorübergehend besitze, weiterhin behalten darf, da die Ausbürgerung mich vor große, beziehungsweise vor unüberwindliche Probleme stellt, welche bei der Antragstellung für die deutsche Staatsbürgerschaft mir nicht bekannt waren.

      Zu den Gründen:

      A) Mein Erbe als deutsche Staatsbürgerin kann ich nicht mehr in Thailand antreten, da ich automatisch das Recht auf Haus und Grundbesitz in Thailand verliere. Mein Vater ist verstorben und meine Mutter lebt alleine. Das bedeutet, das ich nach dem Tod meiner Mutter das Haus in dem ich aufgewachsen und groß geworden bin, unverzüglich an einen anderen thailändischen Bürger verkaufen muss und somit ein prägender Teil meines Lebens für mich, für immer verloren ist.

      B) Die Ausbürgerung kostet auch mehr als ich jemals gedacht hatte. Das fängt schon mit dem thailändischen Zeugen an, der aus meinem Geburtsort/Umfeld kommen muss und meine persönlichen Angaben vor der Botschaft oder dem General Konsulat in Deutschland bestätigen muss. Alleine die Kosten für den Flug, die Versicherung, die Einladung, das Hotel, usw. kosten mindestens 2500€, hinzu kommt noch die bekannte Visa -Problematik für thailändische Staatsbürger. Weiterhin fallen noch diverse Übersetzungskosten für deutsche Dokumente ins Thailändische sowie deren Legalisierungskosten an. Über die auf mich weiter kommenden Zusatzkosten der Ausbürgerung seitens der thailändischen Regierung gibt es keinerlei Informationen außer der, dass ich die Kosten erst bei Abschluss des Verfahrens erfahre. Laut der Beauftragten der Bundesregierung für Migration und Integration sollen diese Gebühren nicht mein monatliches Bruttogehalt übersteigen. Rechnet man schon nur die Kosten für den Zeugen übersteigt das deutlich mein Einkommen.

      C) Weiterhin kann die angemessene Frist von 2 Jahren wie Sie die Beauftragte der Bundesregierung für Migration und Integration (zu finden unter: http://www.einbuergerung.de/Einbuergerung2005.pdf) fordert, nicht eingehalten, da bei den Anträgen der thailändischen Behörden zur Ausbürgerung von vorne herein von einem Minimum von 3 Jahren Bearbeitungszeit die Rede ist. Mir sind mittlerweile Fälle bekannt wo das Ausbürgerungsverfahren schon länger als 10 Jahre dauert und noch immer nicht zum Abschluss gekommen ist. Beweis der Bearbeitungszeit unter http://195.145.133.206/rtc/de/consular/INFOAusbuergerung.html

      Ich sehe daher die Aufgabe meiner thailändischen Staatsbürgerschaft für mich als unzumutbare Belastung an und möchte Sie bitten, weiterhin die doppelte Staatsbürgerschaft behalten zu dürfen.

    5. der_acki Says:

      Parnwad, hast du denn auch schon einen solchen Antrag auf Tolerierung einer mehrfachen Staatsbürgerschaft gestellt? Falls nicht, dann wird es aber Zeit.
      Meine beiden Kinder stehen jetzt auch vor diesem Problem und der Antrag geht heute noch raus. Danke auch an Lungkau für die Formulierungshilfen.

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